716 Jean Sayre de Saint Amour Notaire Terrier
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716: Jean Sayre,de Saint Amour, Notaire: Terrier. Notar

716: Jean Sayre,de Saint Amour, Notaire: Terrier. Notar
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Start Time Thursday, October 16, 2008
End Time Thursday, October 16, 2008
Location Berlin, Germany

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Description
click for larger image716: Jean Sayre,de Saint Amour, Notaire: Terrier. NotarJean Sayre de Saint Amour, Notaire. Terrier. Notariell beglaubigte Bestandsaufnahme der Liegenschaften des adligen Grundherren mitsamt einer Aufzählung der Familien und Personen, die als Pächter oder Nutzer Einzelteile des Besitzes innehaben und dafür Leistungen in Naturalabgaben, Arbeit oder Geld zu entrichten haben. Französische Handschrift in brauner Tinte auf Papier. 14 nn. Bl. Index und 4666 (recte 461) num. Bl. mit über 30 größeren und über 30 kleineren figürlichen Schmuckinitialen. Jede Seite zu jeweils 26 bis 28 Zeilen, vereinzelt Marinalien des 18. Jhdt. 34,5 x 24 cm. Leder d. Z. (berieben und beschabt) in moderner Leinwand-Kassette. Saint Amour 1557 bzw. Nachträge 1579 bzw. 1658.Eingangs erklärt der Notar "Jean Sayre, de Sainct Amour, noter publiq et commissaire depputé ... par auctorité et lestres de la cours souveraine de parlement a Dôle", dass er gebeten wurde, alle Höfe, Häuser und Erbgüter des "François de Chaulcin, écurier seigneur de Beauchemin et Vincelles" aufzulisten (Bl. 1 f.). Mit Blatt 5 beginnt die Aufzählung der Güter und zwar zuerst jener des eigentlichen Herrschaftssitzes: "Sensuit le domaine et autres droits seigneuriauls", mit den dazugehörigen unmittelbaren Dependancen in Cilly-le-Vignoble. Das umfasst 10 Meierhöfe mit Rechten wie etwa dem Zehnt, die "terres arables", die "vignes" und schließlich die Wiesen und Weiden. Ab Blatt 17 folgt dann die Auflistung aller Güter, beginnend mit den in Cilly-le-Vignoble gelegenen, die in den Händen von Pächter- und Unterpächterfamilien sind. Dabei wird zuerst immer vorgestellt, um wen es sich bei den Pächtern handelt, wie das Gut beschaffen ist und welche Abgaben darauf liegen; dem folgt die Beglaubigung dieser Rechte und Pflichten durch die Unterschrift des Notars. Das Verzeichnis der Güter und Pächter endet, soweit es Cilly-le-Vignoble betrifft, auf Blatt 108 b, die letzten vier Blätter behandeln unter anderem Mühlenrechte. Es folgen die Liegenschaften in Collans und Schavance (bis Bl. 114), dann Corboson (bis Bl. 120), Frebuance (Bl. 123 bis 153), die Dependancen von Trenay (Bl. 156 bis 206), Sainct Laurence (Bl. 209 bis 216), Milley (Bl. 218 bis 229), Condamine (Bl. 231 bis 274), Nachträge zu Corboson (Bl. 275 bis 281), Montmorot (Bl. 282 bis 310), Vincelles (Bl. 317 bis 359), eingefügt ist hier Vercia (Bl. 343 bis 344), Rotelly (Bl. 361 bis 373), Greusses (Bl. 378 bis 381), Sainct Agnes (383 bis 395), Vercia (Bl. 397 bis 418), Paisia (Bl. 420 bis 429), Bonaisot (Bl. 430 bis 435), Sezancey (Bl. 440 bis zum Schluss). Nachdem für jeden Besitz deren Pächter(familien) oder Inhaber namentlich aufgeführt werden und erklären, dass sie aus freien Stücken erscheinen, wird ihr Status, ihr Besitz und ihre Abgabenverpflichtung notariell beglaubigt und die Art der Abgaben oder Verpflichtungen festgehalten. An Naturalabgaben sind etwa Weizen, Hafer oder Hühner, dann "Corve" oder "corve a charrure", das heißt Tagwerke mit und ohne Pflug. Fast generell sind auch Abgaben in Geld zu entrichten. Seit dem 12. Jahrhundert war Dole die Hauptstadt der Franche-Comté und kam mit dieser 1384 zum Herzogtum Burgund. 1477 wurde Dôle mitsamt der ganzen Franche-Comté habsburgisch und wurde erst 1674 von Frankreich zurückerobert. Die Grundherrschaft, die im vorliegenden Terrier erfasst wird, gehörte also zu jener Zeit zum habsburgischen Reich. Der Streubesitz des Herrn François de Chauclin umfasste dabei Grundeigentum in Dörfern und Weilern, die alle um und in Lons-le-Saunier gelegen sind, das 1800 zur Hauptstadt des Departements Jura erhoben wurde. Sämtliche dieser Orte sind auch heute noch (mit teils leicht veränderter Schreibweise) nachweisbar (vergl. u.a. Rousset: Dictionnaire geographique, historique et statistique des communes de la Franche-Comté, Bd.1). Möglicherweise wurde das vorliegende Besitzverzeichnis so ausführlich und akkurat erstellt, weil der Inhaber, François de Chauclin, seinen Besitz verkaufen wollte. Zumindest legt die weitere Entwicklung dieser adligen Grundherrschaft dies nahe, denn nur etwas mehr als zehn Jahre nach Abfassung des Grundbuchs wird der Gesamtbesitz an Guillaume de Chissey verkauft. 1750 erwarb Prinz Isenghien das gesamte Areal, um es seinen bereits umfangreichen Besitztümern zuzuschlagen. Abgesehen von dem Wert des Grundbuchs für die Erforschung der frühneuzeitlichen Wirtschaftsgeschichte, für die derartige Besitz- und Abgabenverzeichnisse eine Hauptquelle darstellen, liegt die Besonderheit der vorliegenden Arbeit in der Art ihrer Ausführung: Dutzende von schmückenden Initialen aus Gesichtern, Fabeltieren und Pflanzen überraschen insbesondere im zweiten Teil der Handschrift. Sind so umfangreiche Verzeichnisse seigneuraler Liegenschaften und der entsprechenden Rechte und Pflichten aus der Zeit des Spätfeudalismus ohnehin sehr selten, besticht hier zusätzlich noch die Qualität der kalligraphischen Ausführung. Geschrieben in der typischen, von italienischen Schreibmeisterbüchern beeinflussten, französischen Kanzleischrift des 16. Jahrhunderts, finden sich Übereinstimmungen mit Vespasiano Amphiareos Schreibmeisterbuch von 1554, insbesondere in den stark stilisierten 'J'-Buchstaben zu Zeilenbeginn und den nach links gezogenen 'd' -Längen. (Siehe Abbildung in James Wardrop: The Script of Humanism, 1963, pl. 56; den Hinweis verdanken wir dem Kollegen R. M.). - Der Index ist nicht komplett (es fehlen die Angaben für Chilley), die ersten 16 Blätter mit Fehlstellen im weißen Rand, die ersten 40 Blätter wasserrandig, danach abnehmende Feuchtigkeitsspuren, zwei Blatt am Falz verstärkt, Bindung gelockert, wenige Lagen lose, die letzten 27 Blätter mit Wasserrand, dadurch die Tinte stellenweise verwischt, diese Bl. auch mit einigem Tintenfraß.Auction House Galerie BassengeErdener Str. 5aBerlin Germany 14193+49 (30) 893 80290Terms & Conditions- Conditions of Sale -1. The GALERIE GERDA BASSENGE KG carries on business as commission-agent in its own name on behalf of its voluntary consignors. This auction sale is a public one in the sense of paragraph 383 III BGB.2. The auctioneer reserves the right to combine, to split, to change or to withdraw lots before the actual final sale.3. All objects put up for auction can be viewed and examined prior to the sale at the times made known in the catalogue. The items are used and sold as is. Catalogue descriptions are made with as much care as possible, but the descriptions do not fall under the statutory paragraph for guaranteed legal characteristics. The auctioneer is not liable for any defects. In case of a justified claim, however, he will accept the responsibility to make a claim for restitution on behalf of the buyer against the consignor within a period of 12 months, running from the fall of the hammer. In the event of a successful claim the auctioneer will refund the hammerprice plus premium.4. The highest bidder acknowledged by the auctioneer shall be deemed the buyer. In case of identical bids the buyer will be determined by drawing lots. In the event of a dispute the auctioneer has the absolute discretion to reoffer and resell the lot in dispute. He may also knock down lots conditionally.5. In the case of a written bid the bidder commissions the auctioneer to place bids on his behalf during the auction. In cases where there is a discrepancy between number and title in a written bid the title shall prevail.6. Telephone and direct online bidding via the internet must be approved in advance by the auctioneer. The auctioneer does not take any responsibility due to technical difficulties. For such bidding the regulations of long distance contracts do not apply (Fernabsatzvertraege) [cf paragraph 312d IV,5 BGB].7. On the fall of the auctioneer's hammer title to the offered lot will pass to the acknowledged bidder. The successful buyer is obliged to accept and pay for the lot. Ownership only passes to the buyer when full payment has been received. The buyer, however, immediately assumes all risks when the goods are knocked down to him.8. A premium of 22.5% will be levied on the hammer-price. Buyers from countries of the European Union are subject to German VAT (at present 7% or 19% on photography sales, resp.).Exempted from these rules are only dealers from EU-countries, who are entitled, under their notification of their VAT ID-Number, to buy on the basis of VAT-free delivery within the European Union. Notification of VAT ID-Numbers must be given to the auctioneer before the sale.VAT will be exempted or refunded on production of evidence of exportation, or, if appropriate, importation to another country. These are taken for granted when the dispatch is effected by us.9. In order to compensate all claims of the statuary Droit de Suite (§ 26 UrhG) the auction house must do a payment to the Art Compensation Institute (Ausgleichsvereinigung Kunst) on all original works of art and artistic photographs created after January 1st 1900. This is based on a percentage of the sale price. The buyer bears one third of this payment which at the present time is 1% of the hammer price.10. Auction lots will, without exception, only be handed over after payment has been made. Storage and dispatch are at the expense and risk of the buyer. Charges for dispatch, packing and insurance are billed separately.11. The buyer is liable for acceptance of the goods and for payment. In case of delayed payment the purchaser will be held responsible for all resultant damages, in particular interest and exchange losses. In such an event the auctioneer reserves the right to annul the purchase contract without further notice, and to claim damages from the buyer for non-fulfilment, accordingly he can re-auction the goods at the buyer's expense. In this case the buyer is liable for any loss incurred, the buyer shall have no claim if a higher price has been achieved. He will not be permitted to bid.12. The place of fulfilment and jurisdiction is Berlin. German law applies exclusively; the UN-Treaty (CISG) is explicitly excluded.13. The prices quoted after each lot are estimates, not reserves.14. The after-sales is part of the auction in which the bidder places either by telephone or in written form (as stated in number 5 and 6) the order to bid a set amount.15. By making a bid, either verbally in the auction, by telephone, written by letter, by fax, or through the internet the bidder confirms that he has taken notice of these terms of sale by auction and accepts them. Agents who act on behalf of a third party are jointly and separately liable for the fulfillment of contract on behalf of their principals.16. Should one or the other of the above terms of sale become wholly or partly ineffective, the validity of the remainder is not affected. In the event of a dispute the German version of the above conditions of sale is valid.- Tilman BassengeAttested public auctioneer- Dr. Nicolaas TeeuwisseAuctioneer* As of May 2008----------------------------------------German Version:- Versteigerungs-Bedingungen -1. Die GALERIE GERDA BASSENGE KG versteigert als Kommissionaer im eigenen Namen und fuer Rechnung ihrer Auftraggeber (Kommittenten), die unbenannt bleiben. Die Versteigerung ist freiwillig und oeffentlich im Sinne des § 383 III BGB.2. Der Versteigerer behaelt sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, ausserhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurueckzuziehen.3. Saemtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstaende koennen vor der Versteigerung besichtigt und geprueft werden. Die Sachen sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Rechtssinne. Der Kaeufer kann den Versteigerer nicht wegen Sachmaengeln in Anspruch nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten erfuellt hat. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener, begruendeter Maengelruegen innerhalb der Verjaehrungsfrist von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Zuschlags seine Ansprueche gegenueber dem Einlieferer (Auftraggeber) geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Erwerber den Kaufpreis samt Aufgeld.4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Hoechstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein hoeheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zuruecknehmen und die Sachen erneut ausbieten, wenn irrtuemlich ein rechtzeitig abgegebenes hoeheres Gebot uebersehen worden ist oder wenn der Hoechstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel ueber den Zuschlag bestehen.5. Im Falle eines schriftlichen Gebotes beauftragt der Interessent den Versteigerer fuer ihn waehrend der Versteigerung Gebote abzugeben. In schriftlichen Auftraegen ist bei Differenzen zwischen Nummer und Kennwort das Kennwort massgebend.6. Telefonische Gebote und Online-Direkt-Gebote ueber das Internet beduerfen der vorherigen Anmeldung beim Versteigerer und dessen Zustimmung. Fuer die Bearbeitung uebernimmt der Versteigerer jedoch keine Gewaehr. Das Widerrufs- und Rueckgaberecht bei Fernabsatzvertraegen findet auf solche Gebote keine Anwendung (§ 312d Abs. 4 Nr. 5 BGB).Entsprechendes gilt fuer die unmittelbare, zeitgleiche Uebermittlung von Geboten an Internet-Provider (ebayliveauctions). Die GALERIE GERDA BASSENGE KG uebernimmt keine Haftung fuer technische Maengel und fehlerhafte Uebermittlung.7. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr fuer nicht zu vertretende Verluste und Beschaedigung auf den Ersteigerer ueber. Das Eigentum an den ersteigerten Sachen geht erst mit vollstaendigem Zahlungseingang an den Erwerber ueber.8. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 22,5% zu entrichten. Kaeufer aus EU-Laendern unterliegen der deutschen Mehrwertsteuer (von z.Z. 7% bzw. bei Photographien 19%), die auf den Zuschlag plus Kommission aufgeschlagen wird.Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittlaender (ausserhalb der EU) und - bei Angabe ihrer Ust.-Identifikations-Nr. bei Auftragserteilung als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen - auch an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten, unter der Voraussetzung, dass sie fuer gewerblichen Gebrauch einkaufen.Alle anderen Kaeufer aus EU-Laendern unterliegen der Mehrwertsteuer. Auslaendischen Kaeufern ausserhalb der Europaeischen Union wird die Mehrwertsteuer erstattet, wenn binnen 4 Wochen nach der Auktion der deutsche zollamtliche Ausfuhrnachweis und der zollamtliche Einfuhrnachweis des entsprechenden Importlandes erbracht wird. Bei Versand durch uns gilt der Ausfuhrnachweis als gegeben.Waehrend oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen beduerfen wegen Ueberlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachpruefung und eventueller Berichtigung; Irrtum vorbehalten.9. Auf alle Originalwerke der bildenden Kunst sowie Lichtbildwerke seit Entstehungszeit 1900 leistet das Auktionshaus eine Abgabe an die Ausgleichsvereinigung Kunst, die damit die gesetzlichen Ansprueche des Folgerechts aus § 26 UrhG ausgleicht. Der Ersteigerer traegt von dieser Abgabe einen Anteil in Hoehe eines Drittels (z.Zt. 1% des Zuschlagspreises).10. Die Auslieferung der ersteigerten Stuecke erfolgt in den Geschaeftsraeumen der GALERIE GERDA BASSENGE KG gegen Barzahlung. Die Aufbewahrung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kaeufers. Der Versand wird gegen Vorabrechnung des Rechnungsbetrages ausgefuehrt. Die Versandspesen sowie die Kosten fuer Versicherung gegen Verlust und Beschaedigung gehen zu Lasten des Kaeufers. uebersteigen die tatsaechlichen Versandkosten die vorab berechnete Pauschale, so wird die Differenz dem Kaeufer nachtraeglich in Rechnung gestellt.11. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht innerhalb von drei Wochen nach der Versteigerung Zahlung geleistet ist, den durch den Zuschlag zustande gekommenen Kaufvertrag ohne weitere Fristsetzung zu annullieren. Verzugszinsen in bankueblicher Hoehe zu berechnen und von dem Ersteigerer wegen Nichterfuellung Schadenersatz zu verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird und der saeumige Kaeufer fuer einen Mindererloes gegenueber der vorangegangenen Versteigerung und fuer die Kosten der wiederholten Versteigerung einschliesslich der Gebuehren des Auktionshauses aufzukommen hat. Zu einem Gebot wird er nicht zugelassen, auf einen etwaigen Mehrerloes hat er keinen Anspruch.12. Erfuellungsort und Gerichtsstand im vollkaufmaennischen Verkehr ist Berlin. Es gilt ausschliesslich deutsches Recht. Das UN-Abkommen ueber Vertraege des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.13. Die im Katalog aufgefuehrten Preise sind Schaetzpreise, keine Limite.14. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich (im Sinne der Ziffern 5 und 6) den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt.15. Die Abgabe eines Gebotes in jeglicher Form bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen. Der Versteigerer nimmt Gebote nur aufgrund der vorstehenden Versteigerungsbedingungen entgegen und erteilt dementsprechend Zuschlaege. Kommissionaere haften fuer die Kaeufe ihrer Auftraggeber.16. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gueltigkeit der uebrigen davon unberuehrt.- Tilman Bassenge, oeffentlich bestellter und vereidigter Kunst- und Buchversteigerer- Dr. Nicolaas Teeuwisse, Versteigerer* Stand: Mai 2008ShippingBuyer Pays Actual Shipping CostBuyer's Premium22.5%PaymentContact For Payment DetailsTaxesLocal Taxes Apply (only within the EU 7% Sales Tax)ContractYour bid is a contract.Place a bid only if you're serious about buying the item. If you are the successful and winning bidder, you have entered into a legally binding contract to purchase the property bid on from the seller. 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11/21/2008 12:21:33 PM